1. Allgemeines
(1) Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung werden diese automatisch anerkannt. Sollten diese dem Käufer erst bei Lieferung der Ware bekannt werden, so gelten sie als anerkannt, wenn er nicht die Abnahme der Ware aus eben diesem Grund verweigert. Sollten sie dem Käufer erst bei der Rechnungsstellung bekannt werden, so gelten sie als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen die Wandlung aus eben diesem Grund geltend macht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen für jeden Vertrag der Schriftform. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Soweit gesetzliche Vorschriften es verlangen und diese den im folgendem geregelten Vereinbarungen allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, haben zwischen den Parteien zumindest die übereinstimmenden Vertragsbedingungen Wirksamkeit. Im übrigen sind sich die Parteien einig, dass sie an einer Durchführung des Vertrages festhalten und für die sich widersprechenden Vertragsbedingungen die gesetzlichen Vorschriften gelten.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Stuttgart. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist Gerichtsstand ausschließlich Stuttgart. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO.
3. Muster
(1) Muster und Auswahlsendungen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung. Diese werden zu Einzelpreisen berechnet und an Neukunden per Nachnahme versendet. Für Versand von Mustern an eine abweichende Lieferadresse wird grundsätzlich eine Kostenbeteiligung von EUR 10,00 berechnet.
(2) Bei Auftragserteilung für die bemusterten Produkte und einem Netto-Auftragswert von mindestens EUR 500,00 erfolgt für die berechneten Muster eine Gutschrift für die Preisdifferenz zwischen Stückpreis und tatsächlichem Verkaufspreis bei der Gesamtmenge.
(3) Eine Rückgabe oder ein Umtausch von Mustern und Auswahlsendungen ist aus hygienischen Gründen leider grundsätzlich nicht möglich. Wir behalten uns vor, Muster in der Größe unserer Wahl zu versenden.
(4) Abweichungen in der gelieferten Ware in Farbe, Fläche und Festigkeit zum vorgelegten Muster können vom Kunden nur gerügt werden, wenn die Abweichung im Verkehr als wesentlich anzusehen ist. Rohstoffbedingte Abweichungen in Farbe oder Fläche oder Festigkeit sind ausdrücklich vorbehalten.
4. Angebote
(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich zugesichert wird.
(2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend.
(3) Die Verkaufsangestellten von A&A Textildruck sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen.
5. Aufträge
(1) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und sollen schriftlich erfolgen. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers können zu Mehrkosten führen, die weiterberechnet werden. Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte und Mengen keine Gewähr. Daraus evtl. entstehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
(2) Vom Kunden erteilte Aufträge sind für den Verkäufer nur bindend, soweit er diese innerhalb von 60 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Danach gilt der Auftrag als abgelehnt.
(3) Bestellungen verpflichten zur Abnahme der Ware innerhalb von 60 Tagen. Bei einer Stornierung einer Bestellung innerhalb dieses Zeitraumes werden Kosten in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 30,00 fällig. Danach kann der Auftrag nur nach ordnungsgemäßer Fristsetzung storniert werden. Für von A&A Textildruck genehmigte Retouren oder Umtausch wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Netto-Auftragswertes erhoben. Diese ist sofort zahlbar. Ein Skontoabzug ist nicht möglich.
(4) Von unseren Vertretern oder Außendienstmitarbeitern gemachte Zusagen, die von unseren Preislisten oder Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichen, sowie Zusagen über verkürzte Lieferfristen oder Rücknahmen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch A&A Textildruck.
(5) Wir behalten uns vor, Vorauszahlung des Gesamt- oder eines Teilbetrages nach billigem Ermessen bei größeren Aufträgen (Aufträge über EUR 1.500,00) und bei Veredelungsaufträgen zu verlangen.
(6) Sind Teile der Bestellung nicht von uns lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, daß die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat und er dieses vorher schriftlich bekanntgegeben hat. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
6. Lieferung
(1) Wir sind jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Angegebene Lieferzeiten sind freibleibend. Die Lieferfristen erfolgen nach den Möglichkeiten der Vorlieferanten.
(2) Wird der von A&A Textildruck schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Bestellers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von 21 Tagen erfolglos verstreicht. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller eine Bestellung betreffenden Fragen.
(3) Bestellungen des Auftraggebers mit Fixtermin sind für uns nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung zum vereinbarten Termin versandbereit ist, bzw. an den Spediteur übergeben wurde, soweit der Spediteur von uns zu beauftragen ist. Die Haftung des Spediteurs wird dann auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei Veredelungsaufträgen akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen.
(5) Wir behalten uns vor, minimale Rückstände ohne weitere Information an den Auftraggeber zu stornieren.
(6) Lieferungen, die aus Gründen unterbleiben, die in der Person des Bestellers liegen, sind von uns nicht zu vertreten.
7. Versand
(1) Der Versand der Ware erfolgt ab Lager Stuttgart oder einer anderen Fabrikationsstätte bzw. Auslieferungslager unserer Firma nach unserer Wahl per Post, Paketdienst oder Spedition.
(2) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen (Expreßsendung, Eilzustellung, o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Teillieferungen behalten wir uns vor. Auch Teillieferungen werden frachtmäßig abgerechnet. Eine Verantwortung für billigste und schnellste Verfrachtung wird ausgeschlossen.
(3) Mit dem Verlassen des Werkes bzw. Lagers gehen sämtliche Gefahren und Risiken, die mit dem Versand zu tun haben, zu Lasten des Auftraggebers. Das bedeutet, daß das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. Mit der Bereitstellung der Ware durch A&A Textildruck erfolgt der Gefahrenübergang zum Auftraggeber. A&A Textildruck haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(4) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist eine solche Reklamation uns unverzüglich zusätzlich anzuzeigen.
(5) Wird die Versendung auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
8. Preise / Mindestbestellwert
(1) Änderungen der Preislisten sind aufgrund von Währungsschwankungen oder durch Preisänderungen der Vorlieferanten jederzeit möglich. Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager Stuttgart in EUR ohne MwSt. und ohne Verpackung. Die Rechnung wird unter dem Datum des Absende Tages der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird nach Fertigstellung der versandfertigen Ware vom Besteller ein späterer Liefertermin gewünscht, so wird die Rechnung unter dem Datum der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Für Lieferungen mit einem Netto-Warenwert unter EUR 50,00 an eine andere als die übliche Lieferanschrift wird ein zusätzlicher Handlings Zuschlag von EUR 10,00 erhoben.
(2) Rabatte werden nur nach Absprache und nur auf rabattfähige Artikel gewährt. Der Anspruch auf gewährte Rabatte und Sonderpreisvereinbarungen wird mit der ersten Mahnung unwirksam. Der Differenzbetrag wird in diesem Fall entsprechend der gültigen Verkaufspreise laut Preisliste dem Auftraggeber nachberechnet.
(3) Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten übernehmen wir keine Haftung.
9. Rechnungen / Zahlungskonditionen
(1) Es gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Zahlungsbedingung.
(2) An uns unbekannte Firmen und Neukunden liefern wir ausschließlich per Nachnahme oder per Vorkasse oder Lieferung auf Rechnung gegen Bankbürgschaft oder Referenzen einer deutschen Großbank.
(3) Verspäteter Skontoabzug wird zusammen mit Spesen nachberechnet.
(4) Skontoabzug wird nur gewährt, wenn alle früheren Rechnungen bezahlt sind.
(5) Nicht angenommene Nachnahmesendungen sind kostenpflichtig und werden zusätzlich zu den Versandkosten mit EUR 10,00 berechnet.
(6) Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.
10. Zahlungsverzug
(1) Ist ein fixer Zahlungstermin vereinbart, befindet sich der Schuldner nach Ablauf des Zahlungstermins ohne weitere Mahnung in Verzug.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 13,5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz berechnet.
(3) Bei nicht pünktlicher, bedingungsgemäßer Zahlung jeder einzelnen Lieferung bzw. Teillieferung kann die weitere Lieferung laufender Aufträge nur gegen Vorauszahlung durch den Auftraggeber oder Bankeinzug (bankbestätigte Abbuchungsermächtigung) ausgeführt werden. Noch nicht ausgelieferte Waren können ohne Rücksicht auf vereinbarte Lieferfristen zurückbehalten werden. Zahlungsverzug des Auftraggebers unterbricht die Lieferverpflichtungen und Fristen.
(4) A&A Textildruck ist berechtigt, trotz anderslautende Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(5) Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruch oder mangels Deckung zurückgegeben, so werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 30,00 nachberechnet. Diese Kosten sind sofort fällig.
(6) Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des kompletten Kaufpreises. Allein der Rechnungsbetrag für die gerügte Ware darf zurückbehalten werden.
(7) Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug oder wird ein von dem Warenkreditversicherer des Verkäufers das eingeräumte Kreditlimit aufgehoben, so sind sämtliche Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
(8) Bei Zahlungsverzug kann A&A Textildruck vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Ansprüche bleibt vorbehalten.
11. Mängelrügen
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der gesetzlichen Frist anzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Obliegenheiten schließt schuldrechtliche Ansprüche gegen A&A Textildruck aus.
(2) Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Geringe, handelsübliche und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware, wie z.B. Farbe, Größenausfall, Design, Breite, Gewicht und der Ausrüstung dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben.
(3) Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Das Recht auf Schadensersatz wird beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen, auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte.
(4) Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Bei Nachbesserung oder Ersatzlieferung erhält der Kunde zusammen mit der neuen Ware für das verauslagte Porto eine Warengutschrift. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen. Sämtliche reklamierten Waren sind A&A Textildruck zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn A&A Textildruck eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich, so wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Er hat in diesem Falle die Möglichkeit, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
(5) Technische Änderungen bzw. Vorlieferantenwechsel, die der Weiterentwicklung unserer Produkte dienen, behalten wir uns vor.
(6) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bereits veredelte Ware von uns grundsätzlich nicht als Reklamation zurückgenommen werden kann. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Textilien vor dem Drucken auf etwaige Mängel zu untersuchen.
12. Veredelungsaufträge
(1) Bei Lieferung von Produkten mit Werbeanbringung sind Mehr- oder Minderlieferungen oder Mängel von bis zu 5 % technisch bedingt und zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich mengenabhängig.
(2) Der Auftraggeber haftet dafür, daß der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, daß solche Druckvorlagen nicht Urheber- oder anderen Rechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt uns der Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Die dem Auftraggeber für die Erstellung von Druckvorlagen (Filme, Siebe) oder Computer-Stickprogrammen berechneten Kosten stellen immer nur einen Anteil an den tatsächlichen Kosten dar. Ein Anrecht auf die Herausgabe dieser Vorlagen und Programme wird generell ausgeschlossen, wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wird.
(4) Reklamationen müssen innerhalb von 3 Werktagen schriftlich geltend gemacht werden. Sie können nur anerkannt werden, wenn uns die vollständige Lieferung zur Vorlage frachtfrei zur Verfügung gestellt wird.
(5) Unsere „Hinweise für eine reibungslose Abwicklung von Veredelungsaufträgen“ gelten ausdrücklich als Vertragsbestandteil neben diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
13. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in unser Eigentum über.
(2) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort fernschriftlich zu verständigen.
(3) Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen einstellt, haben wir die in §46 KO aufgeführten Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung. Von uns zurückgeforderte Ware wird in der Höhe gutgeschrieben, in der sie weiterverkäuflich ist, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen.
(4) Retouren des Käufers, die aufgrund des geltend gemachten Eigentumvorbehalts vorgenommen werden, haben für den Auftragnehmer kostenfrei zu erfolgen.
14. Rücksendungen
(1) Rücklieferungen an uns müssen schriftlich (per Post) zusammen mit der jeweiligen Auftragsnummer avisiert und von A&A Textildruck per Antwort E-Mail gegenbestätigt werden.
(2) Wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst bei Ihnen abholen. Dies ist gleichzeitig die Genehmigung von A&A Textildruck zur Rücknahme.
(3) Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt werden. Veredelte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
(4) Dem Auftraggeber werden für Rücksendungen 15 % des jeweiligen Netto-Auftragswertes als Wiedereinlagerungsgebühr berechnet. Diese ist sofort fällig.
(5) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware.
15. Geschäftsverkehr mit dem Ausland
(1) Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Dies gilt auch für Auslandsgeschäfte.
(2) Lieferungen ins Ausland müssen einen Netto-Warenwert von mindestens EUR 500,00 haben.
16. Haftungsbeschränkung
(1) A&A Textildruck haftet nicht für fehlerhafte Angaben in Prospekten, Katalogen und Preislisten der Vorlieferanten. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen A&A Textildruck, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
17. Datenschutz
(1) Der Käufer erklärt sich einverstanden, daß seine persönlichen Daten: Name, Ansprechpartner, Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) auf elektronischen Medien gespeichert werden. Das Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.
(2) Der Verkäufer sichert die Einhaltung des Bundes-Datenschutzgesetzes zu.
18. Salvatorische
(1) Klauseln, die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten ihre Anwendung.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gegen geltendes Recht verstoßen und unwirksam sein, so werden sie durch eine Bestimmung ersetzt, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen.
(3) Soweit dies nicht erfolgt oder rechtlich nicht möglich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(4) Die Nichtigkeit einer Bestimmung läßt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
19.Copyright
Die von A&A Textildruck erstellte Ausarbeitung ist ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis von A&A Textildruck als Urheberlässig. Die Ausführung der Entwurfsarbeit ist alleine A&A Textildruck vorbehalten.
Sollte es nicht zur Etatvergabe an A&A Textildruck kommen, ist der Auftraggeber dieser Präsentation verpflichtet es zu unterlassen, die im Rahmen dieser Präsentation vorgetragenen Ideen,Textinhalte und Designs zu verwenden. Die Nutzung der im Rahmen der Präsentation vorgetragenen Ideen, Vorschläge,
Texte bedarf in jedem Fall der vorherigen Einigung über eine angemessene Vergütung.